Gut planen – Erschütterungsimmissionen vermeiden!

Erschütterungen können, kurz- oder langfristig, auf Menschen in Gebäuden einwirken und damit Gefahren und Belästigungen darstellen. Des Weiteren sind Schäden an Gebäuden möglich. Sie entstehen zum Beispiel während Kanal-, Straßen-, Bau- oder Abbrucharbeiten. Auch durch Sprengungen oder Straßen- und Bahnverkehr. Zum Schutz der Allgemeinheit greift hier das Immissionsschutzrecht.

Unsere Ingenieure erstellen für Sie Gutachten und führen ein Messverfahren nach DIN 4150 in den Bereichen der Gebäude-, Maschinen-, Bahn- und Baustellenerschütterungen durch.

Wir messen unter anderem nach den Vorgaben der DIN 4150

  • Gebäudeschwingungen
  • Maschinenschwingungen
  • Baustellenerschütterungen
  • Bahnerschütterungen
Ansprechpartner:
Sd

Dirk Schäcke
Dipl.-Phys. (Physik)
dirk.schaecke
(æt) ib-schaecke.de
Teamleiter Akustik, Prokurist